AUSSDA Scientific Use Lizenz
Die AUSSDA-SUF-Lizenz regelt die Weiterverwendung archivierter Datensätze (Forschungsdaten und Dokumentation) im AUSSDA Dataverse für einen bestimmten, ausschließlich wissenschaftlichen Zweck.
Sie dürfen:
- Verarbeiten – die archivierten Datensätze weiterverarbeiten, darauf aufbauen, sie mit anderen Forschungsdaten verknüpfen, sie analysieren usw.
- Unter folgenden Bedingungen:
- Mit Quellenangabe – Bei jeder Form der Nutzung muss der Datensatz stets angemessen zitiert werden. Für jeden Datensatz im AUSSDA Dataverse wird ein Zitation angezeigt. Insbesondere die folgenden Angaben müssen im Literaturverzeichnis oder in den Quellenangaben vollständig angegeben werden: Autor(en), Jahr, Titel, DOI, AUSSDA.
- Für einen bestimmten wissenschaftlichen Zweck, z. B. für ein akademisches Forschungsprojekt oder für ein bestimmtes Seminar im akademischen Unterricht.
- Bitte beachten Sie:
- Kostenlos – AUSSDA stellt die archivierten Datensätze kostenlos zur Verfügung.
- Auch Studierende sind berechtigt, diesen Service zu nutzen, solange sie einem wissenschaftlichen Zweck nachgehen.
Sie dürfen NICHT:
- Teilen oder veröffentlichen – Sie dürfen die archivierten Datensätze nicht weiterverbreiten oder für irgendeinen Zweck öffentlich zugänglich machen, auch nicht im akademischen Kontext (z. B. Weitergabe an Studierende als Lehrkraft oder an akademische Kolleg*innen, Hochladen der Daten auf eigene Websites oder Weitergabe an einen Verlag, Weitergabe der Daten an Dritte).
- Andere, nicht-wissenschaftliche Zwecke verfolgen – Archivierte Datensätze, die unter einer AUSSDA-SUF-Lizenz lizenziert sind, dürfen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.
- Bitte beachten Sie: Die archivierten Datensätze können von Forschenden und Studierenden selbst über das AUSSDA Dataverse bezogen werden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und den Lizenzbedingungen zustimmen. Die Ergebnisse ihrer eigenen Arbeit, die auf den archivierten Datensätzen basieren, dürfen selbstverständlich veröffentlicht werden.
Weitere Informationen:
Der Lizenzgeber kann diese Lizenz nicht widerrufen, solange Sie die Lizenzbedingungen einhalten.
Es werden keine Garantien gegeben (z. B. hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit der archivierten Datensätze) und es wird keine Gewährleistung übernommen. Die Lizenz gewährt Ihnen möglicherweise nicht alle Berechtigungen, die Sie für die jeweilige Nutzung benötigen. So müssen beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte beachtet werden, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend einschränken.
Hinweis:
Diese Zusammenfassung beschreibt lediglich die wichtigsten Merkmale der eigentlichen Lizenzvereinbarung zur Nutzung archivierter Datensätze ausschließlich für einen bestimmten wissenschaftlichen Zweck (SUF). Sie stellt keine Lizenz dar und hat keine rechtliche Bedeutung. Sie sollten alle Klauseln und Bedingungen der eigentlichen Lizenz sorgfältig lesen, bevor Sie das lizenzierte Material nutzen. Die Lizenz wurde in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei erstellt und von dieser geprüft. AUSSDA selbst ist keine Anwaltskanzlei und kann keine Rechtsberatung leisten.
Weitere Informationen und Dokumente zu relevanten rechtlichen Aspekten der Archivierung und Nutzung von Daten bei AUSSDA finden Sie hier: https://aussda.at/vertraege-und-lizenzen
Hier ist der vollständige Lizenztext:
Lizenzvertrag um Archivalien ausschließlich zu einem konkreten wissenschaftlichen Zweck zu nutzen
Durch Nutzung der auf der Plattform zur Verfügung gestellten Archivalien und Metadaten akzeptieren Sie die nachstehenden Lizenzbedingungen und sichern zu, die Archivalien nach der Zurverfügungstellung ausschließlich zu den in der Lizenz geregelten Bestimmungen zu nutzen. Metadaten sind mit einer CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication in die Gemeinfreiheit entlassen. Deren Nutzung ist uneingeschränkt möglich.
Archivalien im Sinne dieses Vertrags sind immaterielle Güter, die in maschinenlesbaren Formaten vorliegen und als solche unabhängig von ihrem Träger verkehrsfähig sind. Das sind insbesondere Daten aller Art mit sozialwissenschaftlichem Bezug sowie deren Begleitmaterialien, beispielsweise Codebücher, Methodenberichte, Erhebungsinstrumente (im Folgenden: „Archivalien”) und die dazugehörigen Metadaten (im Folgenden: „Metadaten“).
1. Lizenzgewährung
1.1. Unter den Bedingungen dieser Lizenz gewährt die*der Lizenzgeber*in eine örtlich wie zeitlich unbeschränkte, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, einseitig unwiderrufliche Lizenz um die Archivalien ausschließlich zu einem konkreten wissenschaftlichen Zweck ganz oder teilweise beliebig oft zu nutzen und zu bearbeiten, insbesondere mit anderen Archivalien und Metadaten zu verbinden und Veränderungen vorzunehmen. Diese Lizenz gewährt nicht das Recht, die Archivalien zu veröffentlichen, verbreiten, senden, archivieren oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. 1.2. Die lizenzierten Archivalien können in allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und Formaten gemäß der Lizenz genutzt werden und die dafür notwendigen technischen Modifikationen vorgenommen werden. 1.3. Mit der Zurverfügungstellung der Archivalien erhält die*der Lizenznehmer*in ein Angebot der*des Lizenzgeber(s)*in, die Archivalien unter den Bedingungen der vorliegenden Lizenz zu nutzen. Durch die Nutzung nimmt die*der Lizenznehmer*in das Angebot der*des Lizenzgeber(s)*in an. 1.4. Beim Zugriff auf die Archivalien kann es erforderlich sein, dass die*der Lizenznehmer*in den angestrebten „wissenschaftlichen Zweck“ angibt. AUSSDA behält sich eine Überprüfung dieses Zweckes vor. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass der angegebene Zweck kein wissenschaftlicher ist, so sind die Archivalien zurückzustellen und es besteht keine rechtliche Grundlage für deren Nutzung.
2. Sonstige Rechte
2.1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Lizenz ebenso wenig berührt wie das Recht auf Datenschutz und/oder ähnliche Persönlichkeitsrechte. Gleichwohl verzichtet die*der Lizenzgeber*in auf diese Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für die Ausübung der übertragenen Rechte erforderlich und möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus. 2.2. Patent- und Markenrechte sind von der vorliegenden Lizenz nicht umfasst. 2.3. Soweit nicht gesetzlich verpflichtend, verzichtet die*der Lizenzgeber*in auf eine Vergütung für die Nutzung der lizenzierten Archivalien und Metadaten, sowohl direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen.
3. Lizenzbedingungen
3.1. Die lizenzierten Archivalien werden ausschließlich zu einem konkreten wissenschaftlichen Zweck gemäß der vorliegenden Lizenz genutzt. Die Nutzung für einen anderen Zweck ist nicht erlaubt.
3.2. Bei jeder Form der Nutzung der lizenzierten Archivalien, als Ganzes oder in Teilen, abgewandelten Materialien oder auf den lizenzierten Archivalien aufbauenden Materialien ist stets auf die lizenzierten Archivalien zu verweisen. Dabei ist die von AUSSDA vorgeschriebene Zitierweise zu beachten. Im Literaturverzeichnis bzw. der Referenz sind insbesondere folgende Angaben vollständig zu nennen: Autor(en), Jahr, Titel, DOI, AUSSDA.
4. Gewährleistungsausschluss und Haftungsausschluss
4.1. Sofern die*der Lizenzgeber*in nicht separat anderes erklärt und so weit wie möglich, bietet die*der Lizenzgeber*in die lizenzierten Archivalien zur Nutzung und Bearbeitung an. Hinsichtlich der lizenzierten Archivalien werden keine bestimmten Eigenschaften zugesagt, weder ausdrücklich noch konkludent oder anderweitig, und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch verdeckten) Sachmängeln, Richtigkeit und das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob sie bekannt, unbekannt oder erkennbar sind.
4.2. Soweit wie möglich haftet die*der Lizenzgeber*in nicht für Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich aus der vorliegenden Lizenz oder der Nutzung der lizenzierten Archivalien und Metadaten ergeben, selbst, wenn die*der Lizenzgeber*in auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden hingewiesen wurde.
4.3. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahekommen.
5. Laufzeit und Beendigung
5.1. Die Rechte aus dieser Lizenz erlöschen automatisch, wenn die Bestimmungen dieser Lizenz nicht eingehalten werden.
5.2. Soweit das Recht, die lizenzierten Archivalien zu nutzen, gemäß Abs. 1 erloschen ist, lebt es wieder auf:
a) automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
b) durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch die*den Lizenzgeber*in.
5.3. Dieser Abschnitt schränkt das Recht der*des Lizenzgeber(s)*in, Ausgleich für die Verletzung der vorliegenden Lizenz zu verlangen, nicht ein.
5.4. Die Punkte 3 – 6 gelten auch nach Erlöschen der vorliegenden Lizenz fort.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Die vorliegende Lizenz soll die Nutzungen der lizenzierten Archivalien, die ohne eine Erlaubnis aus dieser Lizenz zulässig sind, nicht verringern, begrenzen, einschränken oder mit Bedingungen belegen und auch nicht dahingehend ausgelegt werden.
6.2. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieses Vertrages an sich und seiner übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt, wirksam und durchsetzbar ist und dem Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am ehesten entspricht.
6.3. Auf die Bedingungen der vorliegenden Lizenz wird nicht verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten, außer die*der Lizenzgeber*in hat sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
6.4. Die vorliegende Lizenz führt keinesfalls zur Aufhebung von Rechten, die der*dem Lizenzgeber*in hinsichtlich der Archivalien von Gesetzeswegen zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.