AUSSDA Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Services der Core Facility AUSSDA - The Austrian Social Science Data Archive (im Folgenden: AUSSDA) durch deren Anwender*innen. Die Nutzung der Services erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und allen mit den Services im Zusammenhang stehenden Regelungen und Datenschutzhinweisen, die durch AUSSDA bekannt gemacht werden. Die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen gelten auch für die Nutzung ohne bzw. vor der Registrierung, während des Registrierungsvorganges und nach der Löschung eines Anwender*innenkontos. Zeitlich gelten diese Nutzungsbedingungen, solange die Services von AUSSDA angeboten werden und die Nutzungsbedingungen nicht geändert werden.

2. Änderung der Nutzungsbedingungen

AUSSDA behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Erfolgte Änderungen werden auf der Website www.aussda.at publiziert. Werden die Website oder die Dienste nach den Änderungen weiter genutzt, stellt diese fortgesetzte Nutzung die Zustimmung zu den geänderten Bedingungen dar.

3. Dienstbeschreibung

AUSSDA bietet Anwender*innen die Möglichkeit zur Speicherung, Zurverfügungstellung und Nutzung von Archivalien sowie damit in Zusammenhang stehende Services (im Folgenden: Services). Archivalien im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind immaterielle Güter, die in maschinenlesbaren Formaten vorliegen und als solche unabhängig von ihrem Träger, insbesondere internetbasiert, verkehrsfähig sind. Das sind insbesondere Daten aller Art sowie deren Begleitmaterialien, beispielsweise Codebücher, Methodenberichte, Fragebögen, Auswertungsskripte, Prozessdaten zur Datenerhebung (Paradaten) und Metadaten (im Folgenden zusammenfassend: Archivalien). AUSSDA beabsichtigt, Archivalien auffindbar, zugänglich, interoperabel und nachnutzbar zu machen. AUSSDA behält sich vor, künftig auch kostenpflichtige Services anzubieten.

4. Nutzung der Services

Die Nutzung einiger Services erfordert die Erstellung eines Anwender*innenkontos (im Folgenden: Registrierung).

4.1 Rechtmäßiges Verhalten

Die Anwender*innen versichern, dass sie sich bei der Inanspruchnahme der Services und bei der Registrierung rechtmäßig verhalten, insbesondere keine rechtswidrigen Zwecke verfolgen, keine Urheberrechtsverletzungen, keine Persönlichkeitsrechteverletzungen begehen und insbesondere keine diskriminierenden, keine extremistischen und keine pornographischen Archivalien verbreiten.

Die Anwender*innen versichern, keine Versuche zu unternehmen (auch nicht für Forschungszwecke) die Daten zu deanonymisieren oder deanonymisierte Daten zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Anwender*innen verpflichten sich, keine Versuche zu ergreifen oder Maßnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, die von AUSSDA getroffenen Einschränkungen im Service zu umgehen. Dies betrifft insbesondere Zugriffsbeschränkungen zu Archivalien. Die Anwender*innen verpflichten sich, AUSSDA von sämtlichen Ansprüchen frei zu stellen, die von Dritten gegen sie wegen von den Anwender*innen auf Grund schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) gespeicherter und zur Verfügung gestellter, rechtswidriger Archivalien oder deren Nutzung sowie auch auf Grund einer rechtswidrigen Nutzung geltend gemacht werden.

Anwender*innen verpflichten sich, keine unverhältnismäßig oder im Verhältnis zur üblichen Nutzung anderer Anwender*innen hohe Last an die von AUSSDA zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur zu legen. AUSSDA ist berechtigt festzulegen, was als unverhältnismäßig anzusehen ist.

Ein Verstoß gegen Punkt 4.1. – ebenso generell wie Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen – kann zur außerordentlichen Kündigung führen. Diese kann unter anderem die sofortige Löschung des Anwender*innenkontos zur Folge haben.

4.2 Informationspflicht für mit Archivalien in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen

AUSSDA ist über Publikationen, die mit den Archivalien in Zusammenhang stehen, zu informieren. Dies dient der Nachvollziehbarkeit der Nutzung der Services und somit deren Aufrechterhaltung und fördert die Forschung mit den Daten. AUSSDA ist über erfolgte Veröffentlichungen unter Verwendung von bei AUSSDA beziehbaren Archivalien zu informieren, sobald eine Veröffentlichung in Druck ist, spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung unter Angabe der bibliografischen Angaben (Zitierweise) per Email an info@aussda.at.

5. Speicherung und Zurverfügungstellung von Archivalien

5.1 Verwertungsrechte

Die Anwender*innen versichern, dass sie dazu berechtigt sind, die von ihnen festgelegten und im Zuge des Vorgangs der Speicherung und Zurverfügungstellung ausgewählten Nutzungsrechte an den Archivalien einzuräumen und damit keine Rechte Dritter zu verletzen. Sofern andere Nutzungsrechte als die im Folgenden aufgeführten an den Archivalien vergeben werden, erklären die Anwender*innen, dass sie dazu berechtigt sind, diese anderen Nutzungsrechte an den Archivalien einzuräumen und damit keine Rechte Dritter zu verletzen.

Die Anwender*innen nehmen zur Kenntnis, dass die Standardlizenzen, die AUSSDA unterstützt, wie folgt sind:

  • Hinsichtlich der Archivalien eine Lizenzierung unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Public License dessen gültiger Lizenztext unter folgender URL abrufbar ist: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de
  • Hinsichtlich der Archivalien eine Lizenzierung unter der AUSSDA Scientific Use Lizenz (Lizenzvertrag um Archivalien ausschließlich zu einem konkreten wissenschaftlichen Zweck zu nutzen) dessen gültiger Lizenztext unter folgender URL abrufbar ist: www.aussda.at/lizenzen/
  • Hinsichtlich der Metadaten eine Lizenzierung unter CC0 1.0 Universal dessen gültiger Widmungstext unter folgender URL abrufbar ist: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode

Die Anwender*innen erklären, dass sie die Metadaten stets unter eine CC0 1.0 Universal Widmung stellen. Metadaten in diesem Sinne sind Informationen wie sie im Metadatenschema in der von AUSSDA jeweils verwendeten Fassung beschrieben werden. Dazu gehören auch die Zusammenfassungen (Abstracts) und aus den Archivalien extrahierte oder aggregierte Angaben, die die Daten näher beschreiben, insbesondere Variablennamen, Variablenbeschreibungen, Beschreibungen des Datensatzes, die Anzahl der Variablen im Datensatz, Anzahl der Fälle im Datensatz, aggregierte deskriptive Statistiken auf Variablenebene, beispielsweise Mittelwerte oder Standardabweichungen.

Davon abweichend haben Anwender*innen die Möglichkeit, die Archivalien nach Absprache mit AUSSDA unter andere Lizenzen zu stellen, sofern dies rechtlich möglich ist, im Ermessen von AUSSDA Mitarbeiter*innen praktisch umsetzbar und im Sinne der AUSSDA Mission ist. Metadaten werden weiterhin unter eine CC0 1.0 Universal Widmung gestellt.

Gewisse Archivalien können nur nach vorausgehender Freigabe durch AUSSDA oder den*die Depositor*in genutzt werden (im Folgenden: Restricted Controlled Access). AUSSDA ist dazu befugt, darüber zu entscheiden, welche Archivalien mittels Restricted Controlled Access verfügbar gemacht werden und wer Zugang zu diesen Archivalien bekommt. AUSSDA kann die Verfügbarmachung unter Restricted Controlled Access oder deren Nutzung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

5.2 Keine Gewährleistung

AUSSDA leistet keinerlei Gewähr für die Verfügbarkeit und den Umfang der bereitgestellten Dienste und Funktionen. Ebenso wenig können Nutzer*innen einen Rechtsanspruch auf Nutzung ableiten. Die Services erfolgen ohne jegliche Gewährleistung, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung, Zurverfügungstellung und der Dauer der Verfügbarkeit der Archivalien. Von Anwender*innen gespeicherte und zur Verfügung gestellte Archivalien können von AUSSDA jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. AUSSDA haftet nicht für den Verlust von Archivalien oder Teilen davon. Müssen die Services aus wichtigem, unabwendbarem Grund eingestellt werden, so ist AUSSDA bemüht, die Archivalien im Rahmen der Möglichkeiten des Archivs zu erhalten.

5.3 Haftung

5.3.1 Ausschluss der Verantwortlichkeit von AUSSDA für fremde Archivalien

Gespeicherte und zur Verfügung gestellte Archivalien, sowie gelinkte Webseiten oder Dienste, stammen nicht von AUSSDA. AUSSDA speichert und stellt diese lediglich im Auftrag der Anwender*innen zur Verfügung. AUSSDA macht sie sich nicht zu Eigen und distanziert sich von deren Inhalt unabhängig von ihrer konkreten Gestaltung. Soweit Anwender*innen AUSSDA nicht unterstehen oder vom Archiv beaufsichtigt werden, ist AUSSDA für die gespeicherten und zur Verfügung gestellten Archivalien nicht verantwortlich und übernimmt keine Gewähr für sonstige Inhalte und Aktivitäten der Anwender*innen.

5.3.2 Keine Überwachung fremder Archivalien

AUSSDA sichtet, kontrolliert und überwacht die gespeicherten und zur Verfügung gestellten Archivalien weder vor Onlinestellung noch hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit. Es findet keine Prüfung bezüglich der immaterialgüterrechtlichen Situation, insbesondere im Hinblick auf Schutzfähigkeit und Rechteinhaberschaft statt. AUSSDA forscht nicht von sich aus nach Umständen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. Erlangt AUSSDA tatsächliche Kenntnis über eine rechtswidrige Tätigkeit oder rechtswidrige Archivalien oder werden AUSSDA Umstände bewusst, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder die Rechtswidrigkeit von Archivalien offensichtlich wird, ist AUSSDA berechtigt, diese ohne weiteres und sofort zu entfernen und den Zugang zu ihnen zu sperren.

6. AUSSDA Dataverse API Nutzungsbedingungen

6.1. Nutzung der APIs

Die folgenden Bedingungen regeln die Nutzung der Application Programming Interfaces (API) für den Zugang und die Nutzung der AUSSDA Dataverse-Anwendung und der Services, die auf oder bei der AUSSDA Dataverse-Anwendung zur Verfügung stehen.

Diese Nutzungsbedingungen regeln und umfassen alle APIs, deren ganzer oder teilweiser Zweck darin besteht, den Zugriff auf das AUSSDA Dataverse und seine Services und Materialien zu ermöglichen, einschließlich der von Harvard Dataverse angebotenen APIs und der API-Anwendungen von Drittanbieter*innen, die für den Zugriff auf das Dataverse-Netzwerk von Websites von Drittanbieter*innen aus erstellt wurden (gemeinsam als "Dataverse-API" bezeichnet).

6.2 Akzeptanz der Bedingungen

Die Nutzung der AUSSDA Dataverse API wird unter der Voraussetzung angeboten, dass Sie alle hierin enthaltenen Bedingungen akzeptieren und einhalten (die AUSSDA Dataverse API Nutzungsbedingungen). Durch Ihre Nutzung der AUSSDA Dataverse API erklären Sie sich mit allen Bedingungen in dieser Vereinbarung und allen anderen oben genannten einverstanden und akzeptieren diese.

6.3. Allgemeine Verhaltensregeln

Mit der Nutzung der AUSSDA Dataverse API erklären Sie, dass Sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen von AUSSDA gelesen und akzeptiert haben (https://aussda.at/nutzungsbedingungen/).

Mit dem Zugriff, dem Upload und/oder dem Download von Inhalten aus dem AUSSDA Dataverse unter Verwendung einer Dataverse API erkennen Sie an und stimmen zu, dass:

1. die im AUSSDA Dataverse zur Verfügung gestellten Materialien, nämlich Daten, Dokumentation und Metadaten, ausschließlich gemäß ihren jeweiligen Lizenzvereinbarungen zu verwenden sind. Die jeweiligen Lizenzvereinbarungen sind im Datensatzeintrag unter dem Reiter "Terms" im AUSSDA Dataverse verfügbar (https://data.aussda.at/).

2. AUSSDA unterstützt, verwaltet, beaufsichtigt, kontrolliert und übernimmt keine Verantwortung für Dataverse-APIs, einschließlich Dataverse-API-Anwendungen von Drittanbieter*innen, und gibt keine Zusicherungen oder Garantien für diese ab;

3. AUSSDA ist nicht verantwortlich für a) von Nutzer*innen hochgeladene Inhalte, Formate, Metadaten oder deren Fehlen; b) von Nutzer*innen gemachte Zusicherungen oder Garantien bezüglich der von Nutzer*innen hochgeladenen Inhalte; und/oder c) von Nutzer*innen auferlegte Beschränkungen oder Restriktionen für von Nutzer*innen hochgeladene Inhalte und haftet nicht für (i) direkte Schäden oder (ii) entgangenen Gewinn oder besondere, indirekte, zufällige, strafende oder Folgeschäden jeglicher Art;

4. AUSSDA ist nicht haftbar oder verantwortlich für Verluste oder Schäden, die Ihnen, Ihren angeschlossenen/verbundenen Institutionen, Ihrem Service/Ihrer API-Anwendung oder irgendetwas anderem, das mit Ihnen in Verbindung steht, ganz oder teilweise durch Ihren Zugang zu und/oder die Nutzung einer Dataverse-API-Anwendung entstehen;

5. AUSSDA beaufsichtigt, verwaltet oder hat keine Kontrolle über und ist daher nicht verantwortlich für Inhalte, Services, Materialien und Informationen, die von der Dataverse-API-Anwendung bereitgestellt werden;

6. AUSSDA gibt keine Garantien und/oder Zusicherungen in Bezug auf die Aktualität, Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit, das Fehlen von Mängeln/Fehlern, das Fehlen von Viren/anderen schädlichen Komponenten oder die allgemeine Qualität von Inhalten, Materialien, Dokumenten, Dateien und anderen Informationen, die von Ihnen oder Dritten über das AUSSDA Dataverse hoch- oder heruntergeladen werden; und

7. AUSSDA gibt keine Garantien und/oder Zusicherungen in Bezug auf die Genauigkeit, Vollständigkeit, Korrektheit, Verfügbarkeit, Sicherheit und Gesamtqualität von allem, was sich auf AUSSDA Dataverse befindet, auf das über die Dataverse API zugegriffen wird.

Bei der Nutzung der Dataverse-API ist es nicht erlaubt:

1. zu versuchen, Ihre Identität oder die Identität Ihrer Anwendung zu verbergen oder anderweitig falsch darzustellen, wenn Sie die Dataverse-API nutzen oder eine Autorisierung zur Nutzung der Dataverse-API beantragen;

2. die Dataverse API in einer Art und Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die ein Gesetz oder eine Vorschrift, ein Recht einer Person, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte des geistigen Eigentums, Rechte der Privatsphäre oder Rechte der Datennutzung und -verteilung, etc. verletzt;

3. eine unangemessene Menge an Bandbreite zu verwenden. AUSSDA behält sich das Recht vor, zu entscheiden, was unangemessen ist, und kann jederzeit Ihren Zugang und Ihre Nutzung der Materialien und Dienste auf dem AUSSDA Dataverse durch eine Dataverse API einschränken, wenn es Ihre Bandbreitennutzung für unangemessen hält;

4. die Dataverse-API in einer Weise zu nutzen, die die Funktionalität, die Stabilität oder den Betrieb der AUSSDA Dataverse-Server beeinträchtigt oder das Verhalten anderer Nutzer*innen oder Anwendungen, die die Dataverse-API nutzen, nachteilig beeinflussen kann;

5. die Dataverse-API für oder in Verbindung mit bösartigen Programmen oder Code zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Adware oder Spyware;

6. Datensätze oder andere Informationen, die im AUSSDA Dataverse gefunden oder heruntergeladen wurden, zu verkaufen, zu vermieten oder unterzulizenzieren; und

7. die API-Anwendungssoftware von Dataverse oder den Zugang dazu zu verkaufen, zu vermieten oder unterzulizenzieren oder direkt oder indirekt Einnahmen aus der Nutzung oder Bereitstellung der API-Anwendungssoftware von Dataverse zu erzielen.

6.4. Änderungen und Trennbarkeit der Bedingungen

AUSSDA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Bedingungen dieser Dataverse API Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung der Nutzer*innen zu ändern oder zu ersetzen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Vereinbarung regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Ihre fortgesetzte Nutzung des Service nach der Veröffentlichung von Änderungen an der Vereinbarung gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.

Sollte sich eine Bestimmung der Nutzungsbedingungen als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, so dass die Nutzungsbedingungen ansonsten in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleiben.

Der Inhalt von Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen ist zwar integrierender Bestandteil der Nutzungsbedingungen von AUSSDA, kann aber jederzeit separat von den übrigen Nutzungsbedingungen geändert oder ausgegliedert werden.

7. Sonstiges

Sollte eine der Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Bedingungen an sich und seiner übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt, wirksam und durchsetzbar ist und dem Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am ehesten entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Bestimmungen. Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anzuwenden. Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt. Es wird A-1010 Wien/Österreich als ausschließlicher Gerichtsstand im Sinne der EuGVVO vereinbart. Erfüllungsort (auch gem. Art 5 EuGVVO) für beide Parteien ist Österreich.

Die AUSSDA Nutzungsbedingungen wurden zuletzt aktualisiert am 10.07.2023.