AUSSDA Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Services der Core Facility AUSSDA - The Austrian Social Science Data Archive (im Folgenden: AUSSDA) durch deren AnwenderInnen. Die Nutzung der Services erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und allen mit den Services im Zusammenhang stehenden Regelungen und Datenschutzhinweisen, die durch AUSSDA bekannt gemacht werden. Diese Nutzungsbedingungen werden durch Mausklick akzeptiert. Die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen gelten auch für die Nutzung ohne bzw. vor der Registrierung, während des Registrierungsvorganges und nach der Löschung eines AnwenderInnenkontos. Zeitlich gelten diese Nutzungsbedingungen, solange die Services von AUSSDA angeboten werden und die Nutzungsbedingungen nicht geändert werden.

2. Änderung der Nutzungsbedingungen

AUSSDA behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Erfolgte Änderungen werden vorab auf der Website www.aussda.at oder per Email an die im AnwenderInnenkonto angegebene Emailadresse bekannt gegeben. Wird den Änderungen nicht bis zu deren Inkrafttreten widersprochen, gelten diese als akzeptiert. Der Zeitpunkt des Inkraftretens wird mit den Änderungen mitgeteilt.

3. Dienstbeschreibung

AUSSDA bietet AnwenderInnen die Möglichkeit zur Speicherung, Zurverfügungstellung und Nutzung von Archivalien sowie damit in Zusammenhang stehende Services (im Folgenden: Services). Archivalien im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind immaterielle Güter, die in maschinenlesbaren Formaten vorliegen und als solche unabhängig von ihrem Träger, insbesondere internetbasiert, verkehrsfähig sind. Das sind insbesondere Daten aller Art mit sozialwissenschaftlichem Bezug sowie deren Begleitmaterialien, beispielsweise Codebücher, Methodenberichte, Fragebögen, Auswertungsskripte, Prozessdaten zur Datenerhebung (Paradaten) und Metadaten (im Folgenden zusammenfassend: Archivalien). AUSSDA beabsichtigt, Archivalien auffindbar, zugänglich, interoperabel und nachnutzbar zu machen. AUSSDA behält sich vor, künftig auch kostenpflichtige Services anzubieten.

4. Nutzung der Services

Die Nutzung einiger Services erfordert die Erstellung eines AnwenderInnenkontos (im Folgenden: Registrierung).

4.1 Datenerhebung, -verarbeitung, und -nutzung

Bei der Registrierung werden personenbezogene Daten erhoben. Die AnwenderInnen versichern, dass ihre Angaben richtig, aktuell und vollständig sind und verpflichten sich dazu, ihre Angaben aktuell zu halten. Sie willigen widerruflich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch AUSSDA ein, sofern dies zur Erreichung des Zwecks der Services notwendig ist.

Sofern das E-Commerce-Gesetz auf die Services Anwendung findet, kann AUSSDA gemäß § 18 ECG dazu verpflichtet sein, auf Grund der Anordnung eines gesetzlich befugten Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, anhand derer die AnwenderInnen zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen ermittelt werden können; auf Grund der Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen der AnwenderInnen zu übermitteln, sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben bildet; den Namen und die Adressen der AnwenderInnen auf Verlangen Dritter mitzuteilen, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines/einer AnwenderIn und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts haben sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet. AnwenderInnen haben das Recht auf Auskunft und Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Löschung oder Sperrung unzulässigerweise verarbeiteten personenbezogener Daten.

4.2 Rechtmäßiges Verhalten

Die AnwenderInnen versichern, dass sie sich bei der Inanspruchnahme der Services und bei der Registrierung rechtmäßig verhalten, insbesondere keine rechtswidrigen Zwecke verfolgen, keine Urheberrechtsverletzungen, keine Persönlichkeitsrechteverletzungen begehen und insbesondere keine diskriminierenden, keine extremistischen und keine pornographischen Archivalien verbreiten.

Sofern Archivalien personenbezogene Daten enthalten, versichert der/die DepositorIn, soweit keine Einwilligung über eine nicht anonymisierte Nutzung vorliegt, diese so zu anonymisieren, dass diese nicht mehr auf eine bestimmte Person zurückführbar sind. Die AnwenderInnen versichern, keine Versuche zu unternehmen (auch nicht für Forschungszwecke) die Daten zu deanonymisieren oder deanonymisierte Daten zu veröffentlichen oder zu verbreiten. AnwenderInnen verpflichten sich, keine Versuche zu ergreifen oder Maßnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, die von AUSSDA getroffenen Einschränkungen im Service zu umgehen. Dies betrifft insbesondere Zugriffsbeschränkungen zu Archivalien. Die AnwenderInnen verpflichten sich, AUSSDA von sämtlichen Ansprüchen frei zu stellen, die von Dritten gegen sie wegen von den AnwenderInnen auf Grund schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) gespeicherter und zur Verfügung gestellter, rechtswidriger Archivalien oder deren Nutzung sowie auch auf Grund einer rechtswidrigen Nutzung geltend gemacht werden.

Zur Verfügung gestellte Archivalien können im Rahmen der daran erteilten Nutzungsrechte (Lizenzen) eingesehen und genutzt werden.

AnwenderInnen verpflichten sich, keine unverhältnismäßig oder im Verhältnis zur üblichen Nutzung anderer AnwenderInnen hohe Last an die von AUSSDA zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur zu legen. AUSSDA ist berechtigt festzulegen, was als unverhältnismäßig anzusehen ist.

Die Nichtbeachtung dieses Absatzes kann zur außerordentlichen Kündigung führen. Diese hat vor allem die sofortige Löschung eines AnwenderInnenkontos zur Folge.

4.3 Informationspflicht für mit Archivalien in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen

AUSSDA ist über Publikationen, die mit den Archivalien in Zusammenhang stehen, zu informieren. Dies dient der Nachvollziehbarkeit der Nutzung der Services und somit derer Aufrechterhaltung und fördert die Forschung mit den Daten. AUSSDA ist über erfolgte Veröffentlichungen unter Verwendung von bei AUSSDA beziehbaren Archivalien zu informieren, sobald eine Veröffentlichung in Druck ist, spätestens 2 Wochen nach Veröffentlichung unter Angabe der bibliografischen Angaben (Zitierweise) per Email an info@aussda.at. AUSSDA ist bemüht, eine einheitliche Zitationsweise zu verwenden und kann den Stil der bibliographischen Angaben anpassen.

5. Speicherung und Zurverfügungstellung von Archivalien

5.1 Verwertungsrechte

Die AnwenderInnen versichern, dass sie dazu berechtigt sind, die von ihnen festgelegten und im Zuge des Vorgangs der Speicherung und Zurverfügungstellung ausgewählten Nutzungsrechte an den Archivalien einzuräumen und damit keine Rechte Dritter zu verletzen. Sofern andere Nutzungsrechte als die im Folgenden aufgeführten an den Archivalien vergeben werden, erklären die AnwenderInnen, dass sie dazu berechtigt sind, diese anderen Nutzungsrechte an den Archivalien einzuräumen und damit keine Rechte Dritter zu verletzen.

Die AnwenderInnen nehmen zur Kenntnis, dass die Standardlizenzen, die AUSSDA unterstützt, wie folgt sind:

  • Hinsichtlich der Archivalien eine Lizenzierung unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Public License dessen gültiger Lizenztext unter folgender URL abrufbar ist: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de
  • Hinsichtlich der Metadaten eine Lizenzierung unter der CC0 1.0 Universal dessen gültiger Lizenztext unter folgender URL abrufbar ist: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode. Die AnwenderInnen erklären, dass sie die Metadaten stets unter eine CC0 1.0 Universal Lizenz stellen. Metadaten in diesem Sinne sind Informationen wie sie im Metadatenschema in der von AUSSDA jeweils verwendeten Fassung beschrieben werden. Dazu gehören auch die Zusammenfassungen (Abstracts) und aus den Archivalien extrahierte oder aggregierte Angaben, die die Daten näher beschreiben, insbesondere Variablennamen, Variablenbeschreibungen, Beschreibungen des Datensatzes, die Anzahl der Variablen im Datensatz, Anzahl der Fälle im Datensatz, aggregierte deskriptive Statistiken auf Variablenebene, beispielsweise Mittelwerte oder Standardabweichungen.

Davon abweichend haben AnwenderInnen die Möglichkeit, die Archivalien unter folgende Lizenz zu stellen, wobei die Metadaten weiterhin unter eine CC0 1.0 Universal Lizenz gestellt werden:

Gewisse Archivalien können nur nach vorausgehender Freigabe durch AUSSDA oder den/die DepositorIn genutzt werden (im Folgenden: Access on demand). AUSSDA ist dazu befugt, darüber zu entscheiden, welche Archivalien mittels Access on demand verfügbar gemacht werden und wer Zugang zu diesen Archivalien bekommt. AUSSDA kann die Verfügbarmachung unter Access on demand oder deren Nutzung ohne Angabe von Gründen ablehnen.  

Soweit das für die Realisierung des Zweckes der Services erforderlich ist, räumen die AnwenderInnen AUSSDA das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht ein, die Archivalien ganz oder teilweise beliebig oft zu nutzen, insbesondere vervielfältigen, veröffentlichen, verbreiten, senden, archivieren, der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos zur Verfügung stellen, bearbeiten, insbesondere Veränderungen an den Archivalien vornehmen, die aus technischen Gründen oder mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Speicherung geboten sind. Ebenso räumen die AnwenderInnen AUSSDA diejenigen Rechte ein, die durch künftige technische Entwicklung oder durch Änderung der Gesetzgebung entstehen. Ein wichtiges Ziel von AUSSDA ist die Sicherung der langfristigen Zurverfügungstellung der Archivalien. Dazu behält sich AUSSDA das Recht vor, Archivalien künftig an anderen Orten weltweit zu speichern.

5.2 Keine Gewährleistung

Die Services erfolgen ohne jegliche Gewährleistung, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung, Zurverfügungstellung und der Dauer der Verfügbarkeit der Archivalien. Von AnwenderInnen gespeicherte und zur Verfügung gestellte Archivalien können von AUSSDA jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. AUSSDA haftet nicht für den Verlust von Archivalien oder Teilen davon. Die Löschung gespeicherter und zur Verfügung gestellter Archivalien kann im Nachhinein nicht mehr verlangt werden. Es sei denn, es kann ein schwerwiegender Grund geltend gemacht werden, dem nicht durch eine Sperrung der Archivalien entsprochen werden kann. Ein schwerwiegender Grund ist in der Regel anzunehmen, wenn einer der unter 5.3.2 genannten Fälle vorliegt. Selbst wenn die Archivalien gelöscht oder gesperrt werden, bleiben grundlegende Metadaten, die das frühere Vorhandensein der Archivalien belegen, weiterhin sichtbar. Dies dient insbesondere dazu, dass persistente Identifier weiterhin auflösbar bleiben. Gespeicherte und zur Verfügung gestellte Archivalien sind mittels Metadaten durch Suchmaschinen wie „Google“ auffindbar. Müssen die Services aus wichtigem, unabwendbarem Grund eingestellt werden, so ist AUSSDA bemüht, die Archivalien im Rahmen der Möglichkeiten des Archivs zu erhalten. Dies umfasst auch das Recht, die Archivalien und die daran eingeräumten Rechte jederzeit zu übertragen.

5.3 Haftung

5.3.1 Ausschluss der Verantwortlichkeit von AUSSDA für fremde Archivalien

Gespeicherte und zur Verfügung gestellte Archivalien, sowie gelinkte Webseiten, stammen nicht von AUSSDA. AUSSDA speichert und stellt diese lediglich im Auftrag der AnwenderInnen zur Verfügung. AUSSDA macht sie sich nicht zu Eigen und distanziert sich von deren Inhalt unabhängig von ihrer konkreten Gestaltung. Soweit AnwenderInnen AUSSDA nicht unterstehen oder vom Archiv beaufsichtigt werden, ist AUSSDA für die gespeicherten und zur Verfügung gestellten Archivalien nicht verantwortlich und übernimmt keine Gewähr für sonstige Inhalte und Aktivitäten der AnwenderInnen.

5.3.2 Keine Überwachung fremder Archivalien

AUSSDA sichtet, kontrolliert und überwacht die gespeicherten und zur Verfügung gestellten Archivalien weder vor Onlinestellung noch hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit. Es findet keine Prüfung bezüglich der immaterialgüterrechtlichen Situation, insbesondere im Hinblick auf Schutzfähigkeit und Rechteinhaberschaft statt. AUSSDA forscht nicht von sich aus nach Umständen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. Erlangt AUSSDA tatsächliche Kenntnis über eine rechtswidrige Tätigkeit oder rechtswidrige Archivalien oder werden AUSSDA Umstände bewusst, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder die Rechtswidrigkeit von Archivalien offensichtlich wird, ist man berechtigt, diese ohne weiteres und sofort zu entfernen und den Zugang zu ihnen zu sperren.  

6. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieses Vertrags. Auf Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung der Services ergeben, findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Wien.